Handy am Steuer

Handy am Steuer: Einsicht und Schulung reduzieren Bußgeld

Einsicht und ein positives Verhalten können nach Verkehrsverstößen eine Reduzierung der Regelgeldbuße bringen. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Eilenburg (Az.: 8 OWi 950 Js 67934/21), über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.

Im konkreten Fall griff ein Mann während der Fahrt zum Handy, was zu einer Regelgeldbuße von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg führen sollte. Dagegen legte er Einspruch ein, ohne allerdings die Tat an sich zu bestreiten. Er nahm zudem an einer dreistündigen verkehrspsychologischen Schulung teil.

Wie bewertet das Gericht die Schulung?

Vor Gericht hatte der Mann Erfolg. Zwar wurde dort nach wie vor die Handynutzung als Regelverstoß herausgehoben. Doch war der Mann, der als Paketzusteller arbeitete und somit Vielfahrer war, bis dahin nicht wegen Ordnungswidrigkeiten aufgefallen.

Zugute gehalten wurde ihm zudem, dass er nur gegen die Rechtsfolgen Einspruch eingelegt hatte, nicht gegen den Handyverstoß an sich – was als sogenanntes fiktives Geständnis gewertet wurde.

Besonders wurde ihm positiv angerechnet, dass er an einer Beratung bei einer amtlich anerkannten verkehrspsychologischen Beratungsstelle teilgenommen hatte.

Das führte dazu, dass die Regelgeldbuße von 100 auf 55 Euro sank. Außerdem bekam der Mann doch keinen Punkt in Flensburg.